Wir sind spezialisiert auf die Bewertung und den Verkauf von Wohnungen, Ein- bis Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken in Ostbayern aber auch über die Landesgrenzen hinaus. Zudem klären wir für Sie planungs- und baurechtliche Fragen und prüfen sämtliche Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Immobilie.
Die Dienstleistung beim Verkauf von Immobilien geht bei uns weit über die reine Maklertätigkeit hinaus. Sie umfasst die ganzheitliche Beratung von der Verkehrswertermittlung bis hin zur Vertragsgestaltung. Dabei bewerten und vermarkten wir Ihre Immobilie stets mit Ehrlichkeit und Sympathie, den modernsten Vermarktungstechniken und heben den wahren Wert Ihrer Immobilie hervor. Zudem verfügen wir über ein gewachsenes und breites Branchennetzwerk von welchem Sie profitieren. Unser tägliches Ziel ist es, mit Professionalität, viel Begeisterung und dem größtmöglichen Einsatz selbst die anspruchsvollsten Kundenwünsche zu erfüllen.
Vorab darf ich mich für Ihren Besuch auf unserer Homepage bedanken und wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben alles erdenklich Gute.
Herzlichst Ihr
Reinhard Diener
Wir bestimmen den Preis Ihrer Immobilie – wie es leider so oft üblich ist, wenn es um den Immobilienverkauf geht – nicht nach Bauchgefühl oder anhand von einfachen Maklerformeln. Bei uns können Sie auf eine qualifizierte und fundierte schriftliche Immobilienbewertung zählen – egal ob Wohnung, Ein- bis Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Neben einer professionellen Immobilienbewertung erstellen wir auch eine Wertsteigerungsanalyse für Ihre Immobilie. Über dieses umfassende und komplexe Thema möchten wir gerne persönlich mit Ihnen sprechen. Wir nehmen uns gerne die nötige Zeit dafür. Nehmen Sie sich diese auch und lassen Sie uns gemeinsam schauen, welches versteckte aber wertvolle Potenzial vielleicht noch in Ihrer Immobilie steckt.
In den zurückliegenden Jahren ist die Immobilienvermarktung erstaunlich visuell geworden. Das klassische Exposé in Papierform, einfache Objektfotos und die gebräuchlichen schwarz-weißen Architektenpläne sind nicht mehr zeitgemäß.
Kaufinteressenten verlangen nach digitalen Objektpräsentationen, welche sie beispielsweise über Ihr Smartphone, Tablet oder Notebook jederzeit und überall abrufen und anschauen können.
Ein professionelles und modernes Immobilienmarketing ist daher unverzichtbar, sofern Sie die Vermarktungszeit verkürzen und den optimalen Verkaufspreis erzielen wollen.
ZUM RICHTIGEN KÄUFER IN REKORDZEIT – Neben dem modernen Onlinemarketing bieten wir noch weitere hervorragende Möglichkeiten, um den Verkaufsprozess deutlich zu beschleunigen.
Wir suchen den passenden Käufer für Ihre Immobilie nicht nur in diversen Immobilienportalen, sondern präsentieren diese parallel unserer Vielzahl an Bestandskunden. Auch verfügen wir über ein breites Branchennetzwerk an ausgewählten Kooperationspartnern, auf dessen Bestandskundenkreis wir ebenfalls zurückgreifen können. Dazu zählen unter anderem weitere erfolgreiche Immobilienmakler sowie Verkaufsexperten aus der Region Hand in Hand mit regionalen Banken.
Durch die hohe Reichweite an Interessenten können Sie sicher sein, dass wir in Rekordzeit den passenden Käufer für Ihre Immobilie finden. Dieser Käufer wird natürlich bereits vor der Besichtigung auf seine Bonität überprüft.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Der Verkehrswert wird nach dem aktuellen Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren berechnet. Berücksichtigt wird hierbei der Allgemeinzustand sowie alle bautechnischen und grundstückabhängigen Faktoren.
Der durch einen Immobilienbewerter ermittelte Verkehrswert ist der simulierte Marktwert einer Immobilie, der unter anderem dann benötigt wird, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll oder z.B. wenn zum Zwecke von Erbauseinandersetzungen ein Marktwert (Verkehrswert) bekannt sein muss, weil die anteilige Ausschüttungssumme für die Miterben einer Erbengemeinschaft zu ermitteln ist, ohne dass das Objekt verkauft wird.
Der Immobilienbewerter erstellt nach einer ausführlichen Außen- und Innenbesichtigung seine Immobilienbewertung und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Marktwert (Verkehrswert) wird im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt.
Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelt. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren zu berücksichtigen.
Der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln.
Der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen wird, soweit sie nicht vom Bodenwert miterfasst werden, nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten ermittelt.
Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.
Im Ertragswertverfahren, auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge, wird der Ertragswert ermittelt.
Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt oder Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale sind in der Regel auf der Grundlage von Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen.
Bei bebauten Grundstücken können neben oder anstelle von Vergleichspreisen zur Ermittlung des Vergleichswerts geeignete Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Der Vergleichswert ergibt sich dann durch Vervielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugseinheit des zu bewertenden Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor. Vergleichsfaktoren sind geeignet, wenn die Grundstücksmerkmale der ihnen zugrunde gelegten Grundstücke hinreichend mit denen des zu bewertenden Grundstücks übereinstimmen.
Wir belohnen Ihr Wissen
Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erzählt? Erzählen Sie uns davon! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, ist uns das 5 % unserer Maklerprovision wert.
Beim Finden der passenden Immobilie spielt ein kleiner Wissensvorsprung oft eine große Rolle. Um unsere Interessenten und Kunden persönlich gut beraten zu können und als ortsansässiger Makler den besten Wissensvorsprung gewährleisten zu können, ist jeder Tipp wertvoll. Wir haben viele Kaufinteressenten in unserer Kundenkartei, die noch auf der Suche nach der richtigen Immobilie sind. Vielleicht haben Sie als möglicher Tippgeber von der passenden Immobilie bereits im Bekanntenkreis gehört. Oder Sie kennen jemanden der plant in naher Zukunft sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Geben Sie diesen Tipp an uns weiter und wir unterstützen diese Kunden bei ihren Verkaufsplänen. Veräußern wir die Immobilie schließlich erfolgreich, bekommen Sie als Tippgeber 5 % von unserer Maklerprovision.
Ein „echter“ Tipp
Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp bedeutet für uns:
Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, zum Beispiel im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen.
Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein.
Natürlich überprüfen wir, ob es sich um einen „echten“ Tipp für uns handelt. Wir nehmen dann Kontakt zum Eigentümer auf und vereinbaren einen persönlichen Termin. Wenn der Eigentümer uns den Alleinauftrag zum Verkauf der Immobilie erteilt, beginnt die Vermarktung. Bei erfolgreichem Verkauf durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie Ihre gerechtfertigten 5% Tippgeberprovision von unserer Maklerprovision.
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Inhaber & Immobilienmakler
Diener Immobilien
Reitfeld 18 | 93086 Wörth an der Donau
Mobil: 0 16 0 / 80 45 233
Festnetz: 0 94 82 / 90 99 60
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